Das adfc RöBike ist ein Freies Lastenrad und steht als Leihfahrrad allen Interessierten kostenlos, bzw. auf Spendenbasis zur Verfügung.
Das adfc RöBike ist eine Idee von Rösrath Velo City und wurde freundlicherweise komplett finanziert durch den adfc Rheinberg-Oberberg, das Land Nordrhein-Westfalen sowie den Rheinisch-Bergischen Kreis.
Mit diesem Projekt möchten wir allen Rösrather/-innen einen einfachen Zugang zu dieser umweltfreundlichen und zukunftsweisenden Form der Mobilität in unserer Stadt ermöglichen.
Da es sich bei dem adfc RöBike um ein Gemeinschaftsgut handelt, bitten wir alle Nutzer/-innen, entsprechend sorgsam und verantwortungsbewusst mit dem Rad umzugehen.
Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen sollen dieses Anliegen unterstützen und den Rahmen der Ausleihe für alle Beteiligten grundsätzlich regeln.
Allgemeines
Die hier genannten Bedingungen gelten für die Leihe von Lastenfahrrädern mit elektrischer Unterstützung (adfc RöBike, im Weiteren: Fahrrad) an registrierte Nutzer/-innen (im Weiteren: Nutzer).
Hierin werden die Grundsätze dieser Leihe geregelt. Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem einvernehmen möglich.
Die Leihe des adfc RöBike wird von verschiedenen natürlichen und juristischen Personen durchgeführt und verantwortet.
Mit der Inanspruchnahme der Leihe des adfc RöBike erklärt sich der Nutzer für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden.
Zusätzlich unterschreibt die Nutzer:in eine Erklärung zum Haftungsausschluss gegenüber dem adfc Rheinberg-Oberberg und dem jeweiligen Verleiher.
Zu keiner Zeit erwirbt der Nutzer Eigentumsrechte an dem adfc RöBike.
Die bei der Registrierung geforderten Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Alle erhobenen Daten werden lediglich innerhalb des Projekts verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.
Regeln für die Benutzung des adfc RöBike
Jeder Nutzer ist für die Dauer der Ausleihe des des Fahrrads für dieses verantwortlich. Dies gilt auch, wenn das Fahrrad während der Ausleihe an Dritte weiterverliehen wird.
Der jeweilige Ausleiher (Station) übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Fahrrads. Die Fahrt- und Verkehrstauglichkeit des Fahrrads ist vor Fahrtbeginn durch die Nutzer:in zu prüfen. Dies beinhaltet bei Dämmerung oder Dunkelheit auch die Überprüfung des Lichts.
Sollte das Fahrrad – auch während der Leihe – einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, so ist unverzüglich die jeweils zuständige Anbieter:in (Station) zu kontaktieren. Das Fahrrad darf in diesem Fall nicht genutzt werden.
Das Fahrrad wird dem Nutzer vom adfc RheinBerg-Oberberg kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine Weitervermietung durch den Nutzer ist nicht gestattet.
Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrrad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen. Vergleiche dazu auch § 603 BGB und die Gebrauchsanleitung des Herstellers. Insbesondere sind alle geltenden Straßenverkehrsregelungen zu beachten.
Das Fahrrad ist während des Nichtgebrauchs mit dem bei der Ausleihe mit ausgegebenem Schloss gegen die einfache Wegnahme zu sichern, also an einen festen Gegenstand anzuschließen.
Das Display ist abzunehmen, über Nacht oder bei längerem Nichtgebrauch ist auch der Akku abzunehmen.
Es ist dem Nutzer untersagt, Umbauten an dem Fahrrad vorzunehmen.